Update 26. Jänner 2021:
Das COVID-19 Schutzkonzept für den Spitzensport des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit 25. Jänner 2021 in Kraft getretene Lockerungs-Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung seit Sonntag, 24. Jänner 2021.
Dies betrifft im Besonderen:
– die Pflicht zur Verwendung von FFP2 oder höher zertifizierten Atemschutzmasken anstelle einfacher NMS-Masken
– die Änderung des einzuhaltenden minimalen Personenabstandes von 1m auf 2m
– die Änderung des maximalen Freitestungs-Intervalls für Training etc. auf 7 Tage
Das Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:
COVID-19 Konzept Squash 24-01-2021 Spitzensport.pdf
Weiters steht ab sofort im Downloadbereich ein Bestätigungsformular zur
Verfügung, mit Hilfe dessen Nationalteamspieler (Damen/Herren/Jugend)
sowie deren TrainerInnen bzw. BetreuerInnen gegenüber dem ÖSRV die
verbindliche Erklärung abgeben können, dass sie alle behördlichen
Auflagen sowie alle im oben erwähnten COVID-19 Konzept enthaltenen
Bestimmungen einhalten: